Leasingrückläufer
Aussenpflege
Innenreinigung
Service & Reparatur
Mängel und Schäden
Jedes Leasingfahrzeug muss am Vertragsende frei von Mängeln und Schäden sein. Diese gehen über die auf übermäßiger Nutzung beruhenden Gebrauchsspuren hinaus. In die Kategorie Mängel und Schäden fallen insbesondere technische Defekte und sonstige Beschädigungen am Fahrzeug. Beispiele hierfür wären großflächige Beulen mit scharfkantigen Eindrücken, sichtbare Deformation des Felgenhorns oder sichtbare Lackabplatzungen.
„Der Leasingnehmer muss die Kosten für die Instandsetzung für Mängel und Schäden tragen, unabhängig davon, ob sie die Folge natürlichen Verschleißes sind oder auf Überbeanspruchung, Fehlbedienung, Unfällen oder höherer Gewalt beruhen“.
Nutzen Sie die Möglichkeit vor Abgabe Ihres finanzierten oder geleasten Fahrzeuges das Fahrzeug bei uns vorzuführen.
Sie haben die Chance die Kosten der Rücknahme durch kleine und kostengünstige Reparaturen deutlich zu reduzieren. Wir werden mit Ihnen zusammen eine Begutachtung vornehmen und festlegen welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten.