Culap Autoglanz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Culap Autoglanz

Alle zwischen „Culap Autoglanz“, vertreten durch Franjo Culap (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossene Verträge liegen folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Felgenreparaturen (CNC-Glanzdrehen sowie Pulverbeschichtung und Nasslack), Smart-Repair und Dellenentfernung.

1.2. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

2 Reklamationen

2.1. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen oder Wertsachen geltend gemacht werden. Daher wird geraten, lose Wertgegenstände aus dem Fahrzeug vor Übergabe herauszunehmen.

2.2. Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich unmittelbar bei der Fahrzeugübergabe geltend gemacht werden. Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

2.3. Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich und/oder bildlich festzuhalten.

2.4. Der Anbieter kann den Zustand des Fahrzeugs fotografisch im Vorfeld dokumentieren. Der Auftraggeber hat bekannte vorhandene Schäden anzuzeigen und im Vertrag zu bestätigen.

2.5. Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich.

3 Haftung

3.1. Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

3.2. Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

3.3. Bei Lackreparaturen an empfindlichen Oberflächen können geringfügige Farbabweichungen oder Veränderungen auftreten, die keinen Mangel darstellen.

3.4. Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können Rückstände bleiben.

3.5. Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

3.6. Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

3.7. Für den gesamten Zeitraum, in dem das Fahrzeug uns anvertraut wurde, kommen wir nur für Schäden auf, die eindeutig durch uns verursacht worden sind. Das gleiche gilt für Verlust und Diebstahl des Fahrzeugs, hier haftet der Auftraggeber.

3.8. Uns anvertraute Fahrzeuge stehen grundsätzlich während der gesamten Zeit in abgeschlossenen Räumlichkeiten, auch über Nacht.

4 Felgenreparatur

4.1. Repariert werden ausschließlich Felgen, deren Instandsetzung technisch und rechtlich zulässig ist.

4.2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine reparierte Felge den optischen Neuzustand erreicht.

4.3. Versteckte Materialfehler, Haarrisse oder Vorschäden, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

5 Formalitäten und schriftliche Absicherung

5.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug muss das Auftragsformular vom Auftraggeber unterzeichnet werden, oder dieses schriftlich per Mail bestätigt werden. Hierzu gehören neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.

5.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.

5.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

5.4. Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber nach Schlüsselübergabe auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

6.1. Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, EC-Cash, Kreditkartenzahlung oder Überweisung.

6.2. Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind.

6.3. Nach vorheriger mündlicher Vereinbarung sind Ausnahmefälle möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden, da sie sonst unwirksam werden.

6.4. Preise richten sich nach dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs bzw. Schadensumfangs.

7 Sonstiges

7.1. Erfüllungsort ist Hamburg.

7.2. Gerichtsstand ist Hamburg.

7.3. Salvatorische Klausel – Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Bedingung durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Stand Mai 2026

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